Bevor ich das Thema umfassend behandle, darf ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Dr. med. Burkhard Aschhoff, Jahrgang 1946, bis zum 31.08.2011 ärztlicher Leiter und Klinikleiter der Klinik „Villa Medica“, Akut- und Fachkrankenhaus für Naturheilkunde und Onkologie, in Edenkoben an der Wein- strasse. Ich bin seit 35 Jahren approbierter Arzt. In meinem ehemaligen Hospital wird seit mehr als 35 Jahren die Frischzel-lentherapie nach Prof. Niehans angewendet, wobei ich selbst diese Therapie seit mehr als 20 Jahren durchführe. Ich bin Mitglied und Schatzmeister der Deutschen Gesellschaft für Frischzellentherapie. Auf- grund meiner langen ärztlichen Erfahrung und insbe-sondere aufgrund meiner wissenschaftlichen und praktischen Erfahrung mit der Frischzellentherapie bin ich einer der wenigen Ärzte in Deutschland, der Frischzellen herstellen können und entsprechend den behördlichen und juristischen Vorgaben auch herstellen und anwenden dürfen. Entstehung der Frisch-zellentherapie und die weiteren Entwicklungen mit und aus der Therapie Am 01.04.1931 fand Prof. Dr. Paul Niehans die Frischzellentherapie. Nachdem er bereits seit 1927 mit xenogenen (tierischen) Transplantationen von Hormondrüsen gute Ergebnisse verzeichnete, wurde er 1931 mit dem Fall einer chirurgischen Nebenschilddrüsenverletzung konfrontiert. Die Patientin litt unter so starken generalisierten Muskelkrämpfen, dass man um das Leben der Patientin bangte. Prof. Niehans wurde zu dem Fall hinzugezogen und er wandte erstmals die Frischzellen-Methode erfolgreich an, da die Transplantation der ganzen Drüsen durch Operation – wie er es zuvor gemacht hatte – nicht möglich war. Das Ergebnis der spontanen neuen Therapie war sehr Erfolgreich. Wie aus der Literatur hervor geht, hat die Patientin danach noch mehr als 25 Jahre gelebt. In der Folge wurden Frischzellen in Form dieser Therapie insbesondere nach dem 2. Weltkrieg als Rejuvenations-Therapie angewandt, eine Therapie, die aus dem Verlust der Jungendjahre durch den Krieg zu verstehen war.
Es gab neben und nach Paul Niehans einige Pioniere der Frischzellentherapie. So eröff- nete Siegfried Block schon zu Beginn der 50-er Jahre des letzten Jahrhunderts sein Sanatorium für Frischzellentherapie. Währ- end er sich in seinem Therapieansatz vor allem der Rejuvenation zuwandte fand Janson-Müller, dass diese Therapie auch hervorragende Wirkung bei der MS zeigte. Zu den Pionieren zählte zudem Hofecker, Gali und eine Anzahl weiterer Kollegen in ganz Deutschland. Alexander Gali war es, der seit 1967 aus der Frischzellentherapie die Arthrosetherapie entwickelte, wobei er Knorpel- und Gelenkgewebe in bzw. an die erkrankten Gelenke injizierte mit überzeugenden Ergebnissen. Näheres hierüber im letzten Abschnitt dieses Berichtes. Ebenso zählte Prof. Dr. Franz Schmid zu diesen Pionieren der Zelltherapie, wobei er allerdings im Einklang mit Prof. Dr. Paul Niehans die Therapie Anfang der 50-er Jahre des letzten Jahrhunderts veränderte in dem Lyophilisate daraus gemacht wurden, um angeblich Therapiesicherheit zu schaffen – so die vordergründige Argumentation – aber auch, um diese Präparate an jeden Arzt und Heilpraktiker vertreiben zu können. Noch in einer Diskussion Anfang der 90er Jahre zwischen Prof. Franz Schmid, Prof. Albert Landsberger, Prof. Dominik Weibel, dem Präsidenten der Schweizer Gesellschaft für Frischzellentherapie, und mir, beharrte Schmid auf dieser Argumentation obwohl zu diesem Zeitpunkt die strengen „Richtlinien für die Gewinnung keimfreier zellulartherapeutischer Präparate und für die Gesundheitskontrolle der Spendertiere“ erlassen 1978 worden waren und in den Kliniken für Frischzellentherapie umgesetzt worden waren und bereits seine Firma „Cibila“ schließen musste wegen des 1987 verfügten Verbots dieser Präparate (Lyophilisate). Dieser Entzug der Verkehrsfähigkeit erfolgte durch das Bundesgesundheitsamt im August 1987 und galt für die Präparate in Form der Lyophilisate als auch für die tiefgefrorenen Zellpräparate u.a. der Firma Dr. Miller, Hamburg. Man hatte es bis zu diesem Zeitpunkt versäumt, notwendige Studien zu machen oder machen zu lassen. Da zuvor diese Produkte (Lyophilisate und Eiszellen) als Frischzellen angepriesen wurden, kam es zu einem Rechtsstreit darüber, was genau mit dem Begriff „Frischzellentherapie“ oder „Frischzellen“ gemeint ist und wie er sich definiert. Ein Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vom 02.06.1977, AZ.: 2U41/7512U462-74 sorgte für Klärung, indem die folgende rechtsverbindliche Formulierung festgeschrieben wurde: „Das von einem Jungtier oder Tierföten gewonnene tierische Gewebe, das einem in der nähe der Klinik gehaltenen, serologisch untersuchten Spendertier entnommen und möglichst innerhalb von 20 Minuten nach dem Tod des Spendertieres untersucht, aufbereitet und dem Patienten injiziert wird. Gefrier- bzw. Trockenzellen werden nicht unmittelbar nach der Gewinnung injiziert, sondern zur Konservierung tief gefroren bzw. lyophilisiert.” Die Frischzellentherapie ist eine im höchsten Maße unkomplizierte und Nebenwirkungsarme Therapie. Allerdings erfordert diese Therapie erhebliche Kenntnisse und Erfahrungen vom Therapeuten. Bedingt dadurch, dass diese Präparate (Lyophilisate und Eiszellen) von Jedermann zu kaufen waren, kam es zu Therapiezwischenfällen, so dass sich das deutsche Bundesgesundheitsamt veranlasst sah, im August 1987 diesen Präparaten die Verkehrsfähigkeit zu entziehen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Da das deutsche Bundesgesundheitsministerium nicht zwischen den Fertigpräparaten und den frisch hergestellten Zellen unterschied mangels genauer Kenntnis wollte in gleicher weise das deutsche Gesundheitsministerium die Frischzellentherapie verbieten, was allerdings aufgrund der Therapiefreiheit in Deutschland nicht möglich war und ist. So urteilte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2000 – 1 BvR 420/97 – in I. Abs. 1, die durch mich und weitere Kollegen bei Verbot der Frischzellen-therapie erstritten und gewonnen wurde: „Die Frischzellen-Therapie besteht im Wesent-lichen darin, lebende tierische Zellen dem Patienten zu injizieren mit der Absicht, eine revitalisierende Wirkung zu erzielen. Die Zellen werden in der Regel aus Schafsföten gewon- nen. Die Spendertiere stammen aus – in der weiblichen Linie – geschlossenen Herden; damit soll das Risiko der Übertragung bestimmter Krankheiten vermieden werden.“ Weiter heißt es in dem Urteil in I. 2.e. : “Der Begriff des Arzneimittelverkehrs umfasst daher nicht die von Ärzten praktizierte Behandlungsmethode, bei ihren Patienten selbst hergestellte Arzneimittel unmittelbar anzuwenden.“ Durch diese rechtsverbindliche Definition des höchsten deutschen Gerichts wird klar, dass sowohl Eiszellen, Lyophilisate, die Zytoplasmatische Therapie (VitOrgan®), die Therapie mit Zellbruchstücken (Regeneresen®) und die Organextrakttherapien einschließlich der Thymustherapie keine Frischzellen-therapie sind. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist die eigene Herstellung der Frischzellen und die unmittelbare Anwendung am eigenen Patienten. Hier wird also eine Therapie durchgeführt und kein Arzneimittel hergestellt, das in den Handel kommt. Alle anderen Produkte sind damit Arzneimittel laut Definition nach dem AMG und benötigen eine Zulassung.
Die Therapie mit Frischzellen
Bevor eine Therapie mit Frischzellen möglich wird, haben wir zunächst …
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Frischzellentherapie eine alte und bewährte Therapie Frischzellentherapie nach Prof. Niehans Dr. med. Burkhard Aschhoff und Ralf Kollinger